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1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen dem Besteller und der Fa. LPM GmbH, Zeppelinstraße 3, 21337 Lüneburg, Amtsgericht Lüneburg, Register-Nr. HRB 207245, Umsatz- steuer-ID-Nr. DE315635801, geschlossene Verträge. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1. Die Fa. LPM GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn die Fa. LPM GmbH sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Die Fa. LPM GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller die Fa. LPM GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Fa. LPM GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.
3. B2B Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an die Fa. LPM GmbH in Höhe des mit dieser vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Fa. LPM GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insb. kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für die Fa. LPM GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der Fa. LPM GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller on die Fa. LPM GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für diese verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen der Fa. LPM GmbH gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an diese ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die Fa. LPM GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
5. Die Fa. LPM GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.
1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von der Fa. LPM GmbH gelieferten Ware bei ihrem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
3. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz l BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung der Fa. LPM GmbH einzuholen.
4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag , so wird die Fa.LPM GmbH die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist dieser stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Holz ein Naturprodukt ist und deshalb etwaige zur Verfügung gestellte Muster keine Gewähr bieten, dass die gelieferte Ware dem Muster gleicht. Zur Verfügung gestellte Muster sollen lediglich veranschaulichen, wie Farben bzw. Strukturen aussehen können. Unterschiede können sich also aufgrund der Eigenschaften des Holzes ergeben und stellen deshalb keinen Mangel oder Haftungsgrund dar. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von der Fa . LPM GmbH gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
8. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen die Fa. LPM GmbH bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Abs. 6 entsprechend.
1. Die Fa. LPM GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die fahrlässige Verletzung von Pflichten besteht nur, soweit es sich um Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages betrifft und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Fa. LPM GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorgenannten Pflichten.
2. Vorgenannte Haftungsausschlüsse beanspruchen keine Geltung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
1. Dieser Vertrag die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und der Fa. LPM GmbH und sämtliche mit der Fa. LPM GmbH abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zur Information des Käufers. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Fa. LPM GmbH in der Zeppelinstraße 3, 21337 Lüneburg.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch, wenn die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gerichtsseitig festgestellt wird oder sich die Unwirksamkeit durch Gesetzesänderungen ergibt. Anstelle von unwirksamen Bestimmungen treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Betrieb LPM GmbH (Zeppelinstraße 3, 21337 Lüneburg, Inhaber Kay-Christian Glander) erhebt seine Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung seiner vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur statt, wenn dies zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung erforderlich ist. Ihre personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten wir, soweit erforderlich, für die Dauer unserer geschäftlichen Beziehungen. Ihre Daten werden nach der Erhebung ferner so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Die Speicherdauer richtet sich auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen und ggf. der Geltendmachung von Rechtsansprüchen.
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Stand: Juni 2023